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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Starglobal GmbH


1 Gültigkeit
Ein Maklervertrag mit uns kommt zustande durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis der im Falle des Kaufs anfallenden Provision oder im Falle des beabsichtigten Kaufs einer Wohnimmobilie iSv § 656a BGB durch Vereinbarung in Textform.

2 Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
Die von der Starglobal GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten davon erhalten.

3 Angebote
Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers / Vermieters, zu Grunde Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Genauigkeit zu prüfen.

4 Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters erfolgt unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Starglobal GmbH im Falle des Ankaufs oder der Anmietung.
Der Provisionsanspruch der Starglobal GmbH entsteht, sobald aufgrund
des Nachweises und/oder der Vermittlung der Starglobal GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist er über ein anderes Objekt des von der Starglobal GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Starglobal GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht Provisionsanspruch entsteht auch insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Starglobal GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags beteiligt zu sein verplicht GmbH , der Starglobal GmbH sofortige Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

6 Höhe der Provision
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Verkäuferprovision 2,50% sowie die Käuferprovision 2,50% jeweils vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 3mieten Monatsmieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %).

7 Doppelarbeit
Die Starglobal GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

8 Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der Starglobal GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, verzögert innerhalb von 3 Kalendertagen angekündigt und auf Verlangen der Starglobal GmbH zu belegen der Starglobal GmbH dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

9 Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Starglobal GmbH
, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen Starglobal GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

10 Informationspflicht nach VSBG
Die Starglobal GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Starglobal GmbH und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor einer Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Frankfurt aM.

12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder der mehrere ausdrücklichen Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden ersetzt werden, sterben den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Stand 01.02.2022
 

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